Flucht- und Rettungswege sind Sache
des Unternehmers
Gemäß der Arbeitsstätten-Verordnung
und dem Arbeitsschutzgesetz ist jeder Unternehmer dazu
verpflichtet, für vorbeugende Brandschutz-Maßnahmen zu
sorgen. Neben der Bereitstellung funktionstüchtiger
Feuerlöscher gehört dazu vor allem die Einrichtung von
Flucht- und Rettungswegen. Darauf weist der bvbf
Bundesverband Brandschutz-Fachbetriebe e.V. hin.
In aller Regel kann ein Brand in
seiner Entstehungsphase mit einem Feuerlöscher bereits
im Keim erstickt werden. Gelingt dies jedoch im
Einzelfall nicht, müssen Mitarbeiter und Besucher das
Gebäude zügig verlassen können. Damit das auch unter
widrigsten Umständen - schlechte Sicht durch
Rauchentwicklung, hohes Personenaufkommen und eventuell
Panik - möglich ist, müssen bei der Planung, Anlegung
und Einrichtung von Fluchtwegen bestimmte Kriterien
erfüllt werden.
Beleuchtete Bildsymbole weisen den
sichersten Weg ins Freie
Fluchtwege müssen zum
einen auf dem schnellsten und sichersten Weg ins Freie
führen und zum anderen entsprechend gekennzeichnet sein.
Denn die zentrale Frage im Falle eines Brandes lautet
schlicht und einfach: Wie komme ich so schnell wie
möglich aus der Gefahrenzone? Schließlich kann es bei
einem sich schnell ausbreitenden Feuer um Minuten oder
Sekunden gehen. Fluchtwege bieten daher oft die einzige
Chance, sich rechtzeitig in Sicherheit bringen zu
können. Neben einer eindeutigen Kennzeichnung - am
besten mit selbst leuchtenden oder beleuchteten
Bildsymbolen - müssen die Fluchtwege zu jeder Zeit
unverschlossen und frei zugänglich sein. Zudem dürfen
dort keine leicht brennbaren oder Rauch entwickelnden
Bodenbeläge und Wandfarben verarbeitet werden.
Eine optimale Planung von Flucht- und Rettungswegen
erfordert die genaue Analyse der individuellen baulichen
Gegebenheiten vor Ort. Qualifizierten
Brandschutz-Fachbetriebe geben hier umfangreiche
Hilfestellungen bei der Planung und Kennzeichnung. Zudem
führen sie Brandschutzübungen durch und übernehmen den
sachkundigen Check der brandschutztechnischen Anlagen
und Einrichtungen, der regelmäßig, mindestens jedoch
alle zwei Jahre, durchgeführt werden sollte.