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Flucht und Rettungswege

 

 

Flucht- und Rettungswege sind Sache des Unternehmers

Gemäß der Arbeitsstätten-Verordnung und dem Arbeitsschutzgesetz ist jeder Unternehmer dazu verpflichtet, für vorbeugende Brandschutz-Maßnahmen zu sorgen. Neben der Bereitstellung funktionstüchtiger Feuerlöscher gehört dazu vor allem die Einrichtung von Flucht- und Rettungswegen. Darauf weist der bvbf Bundesverband Brandschutz-Fachbetriebe e.V. hin.

In aller Regel kann ein Brand in seiner Entstehungsphase mit einem Feuerlöscher bereits im Keim erstickt werden. Gelingt dies jedoch im Einzelfall nicht, müssen Mitarbeiter und Besucher das Gebäude zügig verlassen können. Damit das auch unter widrigsten Umständen - schlechte Sicht durch Rauchentwicklung, hohes Personenaufkommen und eventuell Panik - möglich ist, müssen bei der Planung, Anlegung und Einrichtung von Fluchtwegen bestimmte Kriterien erfüllt werden.

Beleuchtete Bildsymbole weisen den sichersten Weg ins Freie

Fluchtwege müssen zum einen auf dem schnellsten und sichersten Weg ins Freie führen und zum anderen entsprechend gekennzeichnet sein. Denn die zentrale Frage im Falle eines Brandes lautet schlicht und einfach: Wie komme ich so schnell wie möglich aus der Gefahrenzone? Schließlich kann es bei einem sich schnell ausbreitenden Feuer um Minuten oder Sekunden gehen. Fluchtwege bieten daher oft die einzige Chance, sich rechtzeitig in Sicherheit bringen zu können. Neben einer eindeutigen Kennzeichnung - am besten mit selbst leuchtenden oder beleuchteten Bildsymbolen - müssen die Fluchtwege zu jeder Zeit unverschlossen und frei zugänglich sein. Zudem dürfen dort keine leicht brennbaren oder Rauch entwickelnden Bodenbeläge und Wandfarben verarbeitet werden.

Eine optimale Planung von Flucht- und Rettungswegen erfordert die genaue Analyse der individuellen baulichen Gegebenheiten vor Ort. Qualifizierten Brandschutz-Fachbetriebe geben hier umfangreiche Hilfestellungen bei der Planung und Kennzeichnung. Zudem führen sie Brandschutzübungen durch und übernehmen den sachkundigen Check der brandschutztechnischen Anlagen und Einrichtungen, der regelmäßig, mindestens jedoch alle zwei Jahre, durchgeführt werden sollte.


 

 

 

 

 
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